Allgemeines
Alle Ausbildungen, die ich halte erfolgen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV); dem DGUV-Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/88
Ja.
Die Kurse, welche ich halte, entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) und sind somit für den betrieblichen Ersthelfenden gültig.
Ich biete aber auch Kurse an, die diesen Richtlinien nicht entsprechen müssen, da es sich zum Beispiel um Spezialkurse oder Kurse für Kinder handelt. Welche Kurse nicht für den betrieblichen Ersthelfenden genutzt werden können, finden SIe jeweils in der Kursbeschreibung unter "Hinweise".
Ja.
Die Kurse, welche ich halte, entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV). Gemäß § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind die Kurse für die Erste-Hilfe-Grundausbildung für den Führerschein anerkannt.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder eine Schulung in Erster Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie ein Erste Hilfe Spezial nicht von den Führerscheinstellen anerkannt werden.
Welche Kurse Sie für den Erwerb eines Führerscheins nutzen können, finden SIe jeweils in der Kursbeschreibung unter "Zielgruppe".
Beschäftigte, die einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, können dann als betriebliche Ersthelfende bestellt werden, wenn
der Kurs nicht älter als 2 Jahre ist und
der Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde.
Nein.
Betriebliche Ersthelfende müssen gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult worden sein. Erste-Hilfe-Kurse aus dem Ausland können daher nicht anerkannt werden. Diese Regelung ist entsprechend Art. 56 AEUV mit dem europäischem Recht zur Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Bei Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Qualifikation oder einem Beruf des Gesundheitswesens gelten andere Regelungen.
Betriebliche Ersthelfende müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Ausbildung.
Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden "in der Regel" in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist in Ausnahmefällen überschritten werden, lässt die Vorschrift einen gewissen Handlungsspielraum offen. Sollte die Ausbildung oder letzte Fortbildung eines betrieblichen Ersthelfenden länger als zwei Jahre zurückliegen, kann diese Person zunächst weiterhin als Ersthelfende eingesetzt werden. Eine Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. In Zweifelsfällen können Sie Ersthelfende also ohne Zeitverlust statt zu einer Fort- auch zu einer Ausbildung anmelden.
Nein.
Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden.
Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildungen sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfenden konkrete Handlungen erwartet werden. Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.
Einzelne Ausbildungsstellen bieten Aus- oder Fortbildungen zum betrieblichen Ersthelfenden in einer Fremdsprache an. Folgende Vorgaben sind hier zu beachten:
der Unterricht muss weiterhin nach dem freigegebenen Leitfaden durchgeführt werden
der Erste Hilfe Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden
die Teilnahmebescheinigung ist in Deutsch auszustellen
Bitte beachten Sie, dass bei Kursen in Fremdsprache Zusatzkosten durch den Bildungsdienstleister in Rechnung gestellt werden können, die nicht von den Unfallversicherungsträgern übernommen werden.
Ich selbst biete keine Kurse in Framdsprache an.
Anmeldung & Durchführung
Eine Anmeldung zu einem Kurs ist grundsätzlich nur über eine Organisation möglich. Hierzu habe ich die Organisationen, bei welchen ich derzeit als freiberuflicher Ausbilder tätig bin, in meinen Referenzen genannt.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Erste-Hilfe-Kurs sind, schauen Sie hier vorbei: BRK Nürnberg Stadt oder ADAC Gelbhilft
Bitte beachten Sie aber, dass nicht alle von den Organisationen angebotenen Kurse von mir gehalten werden.
Ja, dies ist möglich. Grundsätzlich ist hierzu eine entsprechende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bzw. bei der zuständigen Unfallversicherung erforderlich. Zudem werden die Fahrtkosten durch den Unfallversicherungsträger nicht gezahlt, daher muss durch die Organisation meist eine Mindestteilnehmerzahl angefordert werden oder eine Fahrtkostenpauschale erhoben werden.
Da es sich hierbei meist um Kurse für den betrieblichen Ersthelfenden handelt, müssen diese in Trägerschaft einer Organisation erfolgen. Gerne können Sie bei der Buchung des Kurses aber mit der Organisation absprechen, dass Sie ausschließlich mich als Ausbilder wünschen. Die Organisationen, mit welchen ich zusammenarbeite, kommen anschließend auf mich zwecks der Terminierung zu.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, mit mir einen Termin zu vereinbaren und ich lasse den Kurs über die Organisation einstellen, sodass dieser bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden kann.
Sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung sowie die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst jeweils neun Unterrichtseinheiten zuzüglich mindestens 45 Minuten Pause.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann grundsätzlich aufgeteilt werden.
Die Kursabschnitte müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt und in einem zeitlich angemessenen Zusammenhang stehen. Sinnvollerweise sollte dies nicht mehr als zwei Abschnitte umfassen. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis sollten die Kursteile innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 4 Wochen absolviert werden. Dies erfordert eine zuverlässige Organisation der einzelnen Abschnitte.
Eine Abrechnung kann erst nach Abschluss aller Kursteile erfolgen.
Da die Fortbildung von Ersthelfenden im besonderen Maße auf unter anderem branchenspezifische Erfahrungen der Teilnehmer baut, kann sie nicht im Rahmen von Erste-Hilfe-Grundausbildungen bzw. anderen Ausbildungsmaßnahmen erfolgen.
Fortbildungsteilnehmende haben aber jederzeit die Möglichkeit an Grundausbildungen teilzunehmen.
Abrechnungsfragen
Die Teilnahmegebühren für die Standard-Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger. Die Ausbildungsträger rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt das Unternehmen.
Da ich grundsätzlich nur als freiberuflicher Mitarbeiter bei einer Organisation auftrete, erfolgt die Abrechnung für einen Kurs grundsätzlich über die Organisation. In der Regel können Sie die Teilnahme an einem Kurs bar vor Ort, per EC- oder Kreditkarte oder per Paypal bezahlen. Die genauen Zahlungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei der Organisation im Rahmen Ihrer Anmeldung.
Sollten Sie doch einmal Probleme bei der Zahlung haben, biete ich Ihnen - am Kurstag selbst - die Möglichkeit der Barzahlung und der Paypal-Zahlung an.
Bei jeder Zahlung, die Sie vor Ort in der Organisation oder bei mir leisten, können Sie auf Wunsch eine Quittung erhalten.
Bei besonderen Kursformaten, wie Erste Hilfe Spezial, Erste Hilfe am Hund oder Individualkursen, die Sie direkt über mich gebucht haben, erfolgt die Rechnungsstellung wie mit Ihnen vereinbart direkt. Die Rechnung können Sie vorab oder im Nachgang an den Kurs per Post oder per E-Mail erhalten und per Überweisung zahlen.
Nein, eine Umsatzsteuerpflicht liegt für mich als freiberuflicher Ausbilder nicht vor.
Dokumentation & Unterlagen
Nein.
Ich führe die Ausbildungen und Kurse im Auftrag einer Organisation (zum Beispiel dem Bayerischen Roten Kreuz Nürnberg oder dem ADAC Gelbhilft) durch. Alle personenbezogenen Daten, welche für die Anmeldung zum Kurs, die Abrechnung und die Erstellung der Bescheinigung erforderlich sind, werden durch die jeweilige Organisation erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Ich erhalte zur Durchführung des Kurses eine Teilnehmerübersicht sowie die Bescheinigungen am Kurstag bereitgestellt. Im Anschluss an den Kurs erfolgt die direkte Abgabe der Abrechnungsunterlagen sowie der Teilnehmerliste an die Organisation. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten bei mir als Ausbilder oder in meinen Systemen erfolgt daher zu keiner Zeit.
Der Ausbilder darf die Teilnahmebescheinigung nur ausgeben, wenn er die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmende nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (vgl. Abschnitt 2.4.5 DGUV Grundsatz 304-001).
An dieser Stelle kann keine detaillierte Vorgabe von tolerierbaren Fehl-Minuten an die Hand geben werden, da es immer einer Einzelfallentscheidung bedarf. Es sollte sich jedoch nur um wenige Netto-Fehlminuten handeln. Letztendlich kommt es darauf an, welche Inhalte verpasst wurden, über welche Vorbildung der Teilnehmende verfügt und wie er sich insgesamt in den Kurs einbringt.
Sollten Teilnehmende, denen die Teilnahmebescheinigung verweigert wird, einen Nachweis für ihr Fernbleiben vom Arbeitsplatz benötigen, stellen Sie ihnen eine formlose Anwesenheitsbestätigung aus.
Grundsätzlich ist dies möglich.
Da ich jedoch keine personenbezogenen Daten von Ihnen oder Daten zu den gehaltenen Kursen verwalte oder speichere, kann ich Ihnen selbst keine Ersatzbescheinigung ausstellen. Hierzu müssten Sie sich an die beauftragende und durchführende Organisation wenden.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, für welche Organisation ich den Kurs gehalten habe oder an wen Sie sich bei der Organisation wenden können, sprechen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir.
Die im Kurs gezeigte Präsentation ist geistiges Eigentum meiner Person. Damit diese nicht unberechtigt weiterverwendet wird, stelle ich diese grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zum Kurs ein Erste-Hilfe-Handbuch herunterzuladen oder über die Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung (DGUV) zu beziehen.
Sollten Sie dennoch einmal Interesse an den gezeigten Folien haben, kann ich auf Wunsch Ihnen gerne ein Handout mit allen im Kurs genutzen Folien übersenden.
Weitere Unterlagen finden Sie in meinem künftigen Download-Bereich.
Kontakt
Kontakt können Sie einfach über die Website im Bereich "Kontakt" aufnehmen oder direkt hier über die E-Mail-Adresse: info@ausbildung-schmidt.de.